Mitwirkungsrechte von Sprecherausschüssen
Datum
27.09.2022
Zeit
16:00–18:00
Ort
- Online
- Webseminar
Standardpreis
€ 299,00
Mitgliederpreis
€ 199,00
ReferentIn
Anmeldung
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung ist leider schon vorbei.
Beschreibung
Die Onlineschulung richtet sich an Mitglieder von betrieblichen Sprecherausschüssen, Gesamtsprecherausschüssen, Unternehmenssprecherausschüssen oder Konzernsprecherausschüssen.
Den Teilnehmern wird ein Update zu Grundlagen, Aufgaben, Rechten und Pflichten vermittelt, wie sie sich aus dem Sprecherausschussgesetz (SprAuG) herleiten und in der alltäglichen Praxis gestalten.
- Ebenen der Sprecherausschussverfassung (Betrieb, Unternehmen, Konzern)
- Mitwirkungsrechte von Sprecherausschüssen in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Zusammenwirken mit Arbeitgeber, Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat
Darüber hinaus können die Teilnehmer spezifische Fragestellungen, die sich aus ihrer Tätigkeit als Sprecherausschussmitglied ergeben, rechtlich beleuchten und diskutieren lassen. Diese Fragen können bereits im Vorfeld eingereicht werden. Die intensive und fundierte Behandlung der Beispielsfälle und der Teilnehmerfragen wird unter anderem durch die Begrenzung der Teilnehmerzahl sichergestellt.
Ihr Referent:
Christian Lange, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Lange berät in seiner täglichen Arbeit zahlreiche Sprecherausschüsse aus unterschiedlichen Branchen sowie leitende Angestellte bei rechtlichen Fragestellungen. Er referiert regelmäßig auf Sprecherausschusstagungen und begleitete viele Wahlvorstände bei der Durchführung der letzten Sprecherausschusswahlen.
Zusätzliche Informationen
PREIS
199 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer für Mitglieder von VAA / VFF und anderer Mitgliedsverbände der Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände ULA, 299 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer für alle übrigen Teilnehmer.
WICHTIGER HINWEIS ZUR TRAGUNG DER TEILNAHMEGEBÜHREN
Das Seminar vermittelt für die Sprecherausschussarbeit erforderliche Kenntnisse. Über Ihre Seminarteilnahme hat der Sprecherausschuss einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Mit diesem Beschluss ist die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gemäß § 14 Abs. 2 SprAuG i .V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG (analog) verbunden. Unabhängig davon sollte mit Ihrem Arbeitgeber zusätzlich Einvernehmen über dessen Kostentragungspflicht hergestellt werden.
TEILNAHMEBESTÄTIGUNG
Erfolgt nach Eingang Ihrer Anmeldung. Die Rechnung und den Zugangslink erhalten Sie circa 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Bis zu zwei Wochen vor dem Seminarbeginn können Sie Ihre Anmeldung kostenfrei stornieren. Bereits bezahlte Teilnehmergebühren werden erstattet. Bei Stornierungen weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Alternativ können Sie ohne Mehrkosten eine Ersatzperson stellen. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Seminar bis spätestens zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Dozentenwechsel, weitere unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare örtliche Verlegung bleiben vorbehalten. Hierüber wird der Veranstalter die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich unterrichten. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden infolge einer Seminarabsage ist ausgeschlossen, es sei denn, diese ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters zurückzuführen.
* Hinweis: Der Mitgliederpreis ist exklusiv den Mitgliedern von VAA / VFF und anderer Mitgliedsverbände des Deutschen Führungskräfteverbands vorbehalten. Standard,- und Mitgliederpreise zzgl. gesetzlicher MwSt.