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Interessenvertretung: Mitbestimmen – statt fremdbestimmen lassen

21.03.18

In diesen Tagen werden deutschlandweit die Betriebsräte und Sprecherausschüsse gewählt. Vom 1. März bis zum 31. Mai entscheiden Arbeitnehmer darüber, wer ihre Interessen in den nächsten vier Jahren vertreten soll. Nicht wenige außertarifliche und leitende Angestellte glauben, dass die Wahl der Mitbestimmungsgremien für die Vertretung ihrer Interessen keine oder nur geringe Bedeutung hat. Vor allem vielen außertariflich Angestellten (AT-Angestellten) ist nicht bewusst, dass der Betriebsrat für alle nicht-leitenden Arbeitnehmer Arbeitsbedingungen mit dem Arbeitgeber vereinbaren kann und somit großen Einfluss hat – sei es bei Gehalts- und-Bonussystemen, betrieblicher Altersversorgung oder Arbeitszeitgestaltung. Und wenn die Arbeitsbedingungen der AT-Angestellten betroffen sind, sollte auch das Know-how der AT-Angestellten im Betriebsrat vertreten sein. Hier gilt: Entscheide ich nicht selbst mit, entscheiden andere für mich.

Eine Befragung des VAA Führungskräfte Chemie, die er in Kooperation mit der TU Dortmund unter seinen Mitgliedern durchgeführt hat, lieferte beeindruckende Ergebnisse: Neun von zehn Befragten gaben dabei an, dass ihnen der hohe Stellenwert der betrieblichen Mitbestimmung im Unternehmen wichtig ist. Bei nahezu allen abgefragten Themenkomplexen – von Vergütungs- und Leistungsbeurteilungssystemen über Beschäftigungssicherung bis hin zur Altersversorgung – wiesen die Umfrageteilnehmer Institutionen wie dem Sprecherausschuss und dem Betriebsrat höhere Kompetenzwerte zu als der Selbstvertretung durch die eigene Person.

Kollektive Interessenvertretung ist wirkungsvoller. Gemeinsam erreicht man mehr.
 
Das gilt nicht nur auf der betrieblichen Ebene, sondern auch auf Unternehmensebene, wo die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat mitbestimmter Unternehmen ausgeübt wird. Lässt man Arbeitnehmer mitbestimmen, schafft man den erforderlichen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Anteilseignern und leistet einen wichtigen Beitrag zum Unternehmenserfolg. Dadurch wird Beteiligung stimuliert, Demokratie im wirtschaftlichen Prozess gefördert und die Basis für sozialen Frieden in Betrieb, Unternehmen und Gesellschaft geschaffen.

Mit entsprechenden Ressourcen und Rechten sind Betriebsräte, Sprecherausschüsse und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bedeutende Akteure für Effizienzsteigerung, Innovation und nachhaltigen Strukturwandel, aber auch für Beschäftigungssicherung – ein wichtiger Baustein in agilen Unternehmensorganisationen.

Das deutsche Modell der Mitbestimmung ist ein wesentlicher Eckpfeiler für den wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand unseres Landes und schon längst ein Standortvorteil. Ein Standortvorteil, dessen Bestand im vergangenen Jahr in Frage gestellt wurde, weil in Deutschland nur die Arbeitnehmer den Aufsichtsrat wählen dürfen, die im Inland arbeiten. Ein Aktionär des Reiseveranstalters TUI hatte gegen die Zusammensetzung des Aufsichtsrats geklagt. Ihm zufolge hätte das Gremium nur aus Vertretern der Anteilseigner bestehen dürfen, weil die Arbeitnehmerbank aufgrund der Nichtberücksichtigung von Arbeitnehmern im Ausland fehlerhaft zustande gekommen sei. Das zuständige Gericht hatte den Fall dem EuGH zur Prüfung vorgelegt – und der entschied, dass das deutsche Mitbestimmungsgesetz mit europäischem Recht vereinbar ist.

Dass dieser Angriff auf das deutsche System der Mitbestimmung abgewehrt wurde, ist umso wichtiger, weil sich unsere Arbeitswelt in einer Umbruchphase befindet. Die fortschreitende Digitalisierung hat die Arbeitsweise in vielen Berufsbildern bereits verändert und wird es in Zukunft noch stärker tun. Die Digitalisierung wird dazu führen, dass viele Tätigkeiten durch Maschinen oder Computer übernommen werden oder gar wegfallen, während neue Aufgabe hinzukommen. Die Digitalisierung führt aber in vielen Fällen auch zu in einer Entkopplung des Arbeitsortes vom Sitz des Arbeitgebers oder der Produktionsstätte. Viele Arbeitgeber fordern von ihren Mitarbeitern deshalb mehr Flexibilität bei der Abgrenzung zwischen Freizeit und Arbeitszeit ein. Gleichzeitig bleiben die Möglichkeiten zur Nutzung von Arbeitsformen wie Homeoffice und mobilem Arbeiten in der Realität der Unternehmen bislang häufig hinter den Wünschen der Arbeitnehmer zurück.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine wirksame Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber ist.

Gerhard Kronisch
Hauptgeschäftsführer des VAA

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug aus dem Editorial des VAA Newsletters Ausgabe März 2018



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